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Ergänzende Darstellung zur „Gemeinsamen Erklärung zur Wasserkraftnutzung in Baden-Württemberg“ (02.04.2026) von BUND, LFV, LNV und NABU
Die unterzeichnenden Organisationen haben mit der Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zur Wasserkraftnutzung eine klare Position zur Rolle der kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg formuliert. Diese ergänzende Darstellung der IGW setzt sich sachlich mit den zentralen Aussagen auseinander und ergänzt diese um fachliche sowie energiewirtschaftliche Aspekte
1. Erneuerbare Energien und Gewässerökologie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Der Klima- und der Gewässerschutz verfolgen gleichrangige Ziele. Eine Gegenüberstellung der erneuerbaren Energieerzeugung und der Ökologie greift zu kurz. Die Energiewende erfordert ein technologieoffenes Vorgehen, das ökologische Belange ernst nimmt, aber gleichzeitig alle erneuerbaren Optionen berücksichtigt. Ein pauschaler Ausschluss einzelner Technologien ist weder fachlich noch energiewirtschaftlich notwendig.
2. Bedeutung der kleinen Wasserkraft für das Energiesystem
Die kleine Wasserkraft wird häufig allein anhand ihres Anteils an der Strommenge bewertet. Dabei bleibt ihr Systemwert unberücksichtigt. Laufwasserkraft zählt innerhalb der erneuerbaren Energien zu den am besten regelbaren Erzeugungsformen. Sie liefern kontinuierlich, planbar und weitgehend witterungsunabhängig, Strom und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität – insbesondere in Zeiten geringer Wind- und Solarstromerzeugung.
3. Systemwert statt reiner Energiemenge
Nicht jede Kilowattstunde Strom hat die gleiche Bedeutung für das Energiesystem. Volatile Erzeugung aus Wind- und Photovoltaik fällt oft zeitgleich und unabhängig vom Verbrauch an, was zu Netzengpässen und Abregelungen führt. Dies zeigt sich u. a. daran, dass es im Jahr 2025 in Deutschland 457 Stunden mit negativen Strompreisen gab. Gleichzeitig mussten 9,3 TWh Strom aus Wind- und PV-Anlagen abgeregelt werden wodurch Redispatchkosten von über 4 Milliarden Euro entstanden. Wasserkraft hingegen erzeugt gleichmäßiger Strom, weist hohe Vollaststunden auf und trägt durch rotierende Massen zur Stabilisierung der Netze bei. Sie reduziert den Bedarf und Kosten für Regelleistung in den Stromnetzen. Dieser Systemnutzen ist bei einer Gesamtbewertung zwingend zu berücksichtigen.
Die kleinen Wasserkraftanlagen (< 1 MW) tragen rund 22 % der Wasserkrafterzeugung bei. Auch wenn ihr Anteil an der Gesamtstromerzeugung bei knapp 3 % liegt, ist ihr Beitrag systemisch relevant. Sie ist dezentrale, verbrauchsnahe, entlastet die Netzinfrastruktur und leistet ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit
4. Vereinbarkeit kleiner Wasserkraft mit den Zielen der WRRL
Auch kleine Wasserkraftanlagen können im Einklang mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie betrieben werden. Moderne Anlagenkonzepte, Fischschutzsysteme, Fischauf- und -abstiegshilfen sowie angepasste Mindestwasserregelungen ermöglichen ökologische Verbesserungen. Entscheidend ist eine standortbezogene Bewertung statt pauschaler Ablehnung. Konkrete Untersuchungen haben gezeigt (z.B. Kleine Wasserkraft am Neumagen), dass sich durch Kraftwerksmodernisierungen und ökologische Maßnahmen die Fischpopulation und die biologische Diversität verbessern lässt.
6. Schwall und Sunk
Laufwasserkraftwerke mit einer Pegelsteuerung verursachen keinen Schwall und Sunk, sondern im Gegenteil können Schwall- und Sunk-Ereignisse geglättet werden: Das Projekt “Schwall und Sunk” in Baden-Württemberg hat unter anderem an Kocher und Enz gezeigt, dass durch eine angepasste Steuerung von Laufwasserkraftwerken Schwall- und Sunkerscheinungen deutlich reduziert werden können. Damit wird belegt, dass Laufwasserkrafterke eher zur Lösung des Problems von Schwall und Sunk beitragen können.
5. Neue Laufwasserkraft an bestehenden Querbauwerken – ein Vorteil für alle
An vielen Querbauwerken besteht unabhängig von einer energiewirtschaftlichen Nutzung die Verpflichtung zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Wird an diesen Standorten ein Laufwasserkraftwerk realisiert, übernimmt der Betreiber regelmäßig die vollständige Finanzierung der ökologischen Maßnahmen. Ohne ein solches Projekt müssten diese Investitionen aus kommunalen Haushalten erfolgen. Angesichts begrenzter öffentlicher Mittel ist dies ein effizienter Ansatz, der sowohl der Gewässerökologie als auch der Energiewende dient.
7. “Überragendes öffentliches Interesse” der kleinen Wasserkraft
Ein generelles Infragestellen des überragenden öffentlichen Interesses der kleinen Wasserkraft ist nicht zielführend. Jede zusätzliche Kilowattstunde erneuerbarer, CO?-freier Erzeugung ist relevant – insbesondere dann, wenn sie regional, verlässlich und systemdienlich ist. Anstelle pauschaler Ausschlüsse sollten differenzierte Einzelfallprüfungen erfolgen, die ökologische und energiewirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigen.
Fazit
Die kleine Wasserkraft ist kein Gegensatz zum Gewässerschutz, sondern kann – bei sachgerechter Planung und modernem Betrieb – Teil einer ausgewogenen Lösung sein. Eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik sollte auf Integration, Differenzierung und Systemdenken setzen und technologieoffen sein.
(Link zum PDF-Dokument)
Fischaufstieg als raue Rampe und Fischabstieg einer kleinen Wasserkraft am Neumagen in Baden-Württemberg
Ausleitungsstrecke vor und nach Durchführung ökologischer Verbesserungen
vor Durchführung ökologischer Verbesserungen
nach Durchführung ökologischer Verbesserungen
